Grabarten, Bestattungsarten

und Friedhöfe in Mülheim

Informationen des Beerdigungsinstituts Mombour

Kommt es zu einem Todesfall, müssen viele Dinge beachtet werden. Neben gesetzlichen Fristen, die eingehalten werden müssen, gibt es auch unterschiedliche Arten eine Beerdigung zu gestalten. Wir vom Beerdigungsinstitut Mombour in Mülheim stehen Ihnen gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite und geben Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen.

  • Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen alle Fragen zu beantworten.

Grabarten

Urnenbestattung - Beerdigungsinstitut Mombour in Mühlheim an der Ruhr

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Sarg- und Urnengräbern. Darunter auch Familien- und Partnerruhestätten sowie Wahl- und Waldgrabstätten.

Bestattungsarten

Wir bieten Ihnen individuelle, pflegefreie oder anonyme Erdbestattungen sowie Feuer-, See- und Waldbestattung oder Verstreuung der Asche.

Friedhöfe

Friedhofbestattung - Beerdigungsinstitut Mombour in Mühlheim an der Ruhr

Die Stadt Mülheim/Ruhr verwaltet insgesamt zehn Friedhöfe. Neben dem Hauptfriedhof befinden sich weitere Ruhestätten in allen Stadtteilen.

Gesetzliche Fristen

Im Bestattungsfall gelten besondere Fristen, die eingehalten werden müssen. Seit dem 1. Oktober 2014 gilt in NRW ein neues Bestattungsgesetz.

Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden (BestG NRW § 13 (2)). Des Weiteren müssen Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden, wobei die Totenasche innerhalb von sechs Wochen beizusetzen ist. Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag diese Fristen verlängern (BestG NRW § 13 (3)). Bei der Einhaltung dieser Fristen helfen und beraten wir Sie selbstverständlich gerne.

Wir helfen Ihnen gerne weiter
Was tun im Trauerfall?

Gesetzliche Fristen

Im Bestattungsfall gelten besondere Fristen, die eingehalten werden müssen. Seit dem 1. Oktober 2014 gilt in NRW ein neues Bestattungsgesetz.

Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden (BestG NRW § 13 (2)). Des Weiteren müssen Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden, wobei die Totenasche innerhalb von sechs Wochen beizusetzen ist. Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag diese Fristen verlängern (BestG NRW § 13 (3)). Bei der Einhaltung dieser Fristen helfen und beraten wir Sie selbstverständlich gerne.

Wir helfen Ihnen gerne weiter
Beerdigungs­institut Mombour in Mülheim

Wir sind immer für Sie erreichbar!

Die persönliche Betreuung ist uns besonders wichtig. Somit stehen wir Ihnen gerne bei allen Fragen zu Ihrem Trauerfall zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns in Mülheim oder informieren Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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