Informationen des Beerdigungsinstituts Mombour
Kommt es zu einem Todesfall, gibt es viele Dinge, die man beachten muss. Neben gesetzlichen Fristen, die eingehalten werden müssen, gibt es auch unterschiedliche Art und Weisen eine Beerdigung zu gestalten. Wir vom Beerdigungsinstitut Mombour in Mülheim stehen Ihnen auch gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite und geben Ihnen alle Informationen,
die Sie benötigen. Wir freuen uns mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen alle Fragen zu beantworten.
Gesetzliche Fristen
In einem Bestattungsfall gibt es besondere Fristen, die eingehalten werden müssen. Seit dem 1. Oktober 2014 gilt in NRW ein neues Bestattungsgesetz.
Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden (BestG NRW § 13 (2)). Des Weiteren müssen Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden, wobei die Totenasche innerhalb von sechs Wochen beizusetzen ist. Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag diese Fristen verlängern (BestG NRW § 13 (3)). Beim Einhalten dieser Fristen helfen und beraten wir Sie selbstverständlich gerne.