Das Bestattungsinstitut Mombour

unterstützt Sie in schweren Zeiten

Was tun im Trauerfall?

Bitte beachten Sie: Nur ein Arzt kann den Tod feststellen!

Der Tod kann in den unterschiedlichsten Situationen auftreten. Oft geschieht dies unerwartet und überfordert gleichermaßen Angehörige wie Fremde. Wir helfen Ihnen mit unserem einen Leitfaden für den Fall der Fälle. Wir haben vier Situationen für Sie konstruiert, um Ihnen Orientierung zu geben.

Ein Angehöriger verstirbt zu Hause:

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, müssen Sie sofort den Hausarzt rufen. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst. Diesen erreichen Sie unter der Nummer 0180 / 50 44 100. In kürzester Zeit sollte ein Arzt eintreffen, welcher die Todesursache feststellt und den Totenschein ausstellt. Bitte kontaktieren Sie nun uns, wir können dann, wenn Sie möchten, den Leichnam abholen und zu einem Friedhof überführen. Wenn der Arzt keine natürliche Todesursache feststellt, verständigt er automatisch die Polizei. In diesem Fall wird der Leichnam sichergestellt und von einem Vertragsbestatter der Polizei abgeholt. Die Behörde führt dann Untersuchungen durch, um die Todesursache zu klären.

Eine Person wird tot aufgefunden:

Sollten Sie eine Person tot auffinden, rufen Sie sofort den Notarzt unter der Notrufnummer 112. Der Notarzt untersucht die Person und stellt den Totenschein aus. Er entscheidet darüber, ob sich die Todesursache feststellen lässt und ob ein natürlicher Tod eingetreten ist. Es kann sein, dass der Notarzt die Polizei einschaltet. Dieses Vorgehen ist normal und dient zur Feststellung der Todesursache. Informieren Sie uns, wir setzen uns dann mit den Behörden in Verbindung. 

Trauerfall - Beerdigungsinstitut Mombour in Mühlheim an der Ruhr

Ein Angehöriger verstirbt zu Hause:

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, müssen Sie sofort den Hausarzt rufen. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst. Diesen erreichen Sie unter der Nummer 0180 / 50 44 100. In kürzester Zeit sollte ein Arzt eintreffen, welcher die Todesursache feststellt und den Totenschein ausstellt. Bitte kontaktieren Sie nun uns, wir können dann, wenn Sie möchten, den Leichnam abholen und zu einem Friedhof überführen. Wenn der Arzt keine natürliche Todesursache feststellt, verständigt er automatisch die Polizei. In diesem Fall wird der Leichnam sichergestellt und von einem Vertragsbestatter der Polizei abgeholt. Die Behörde führt dann Untersuchungen durch, um die Todesursache zu klären.

Eine Person wird tot aufgefunden:

Sollten Sie eine Person tot auffinden, rufen Sie sofort den Notarzt unter der Notrufnummer 112. Der Notarzt untersucht die Person und stellt den Totenschein aus. Er entscheidet darüber, ob sich die Todesursache feststellen lässt und ob ein natürlicher Tod eingetreten ist. Es kann sein, dass der Notarzt die Polizei einschaltet. Dieses Vorgehen ist normal und dient zur Feststellung der Todesursache. Informieren Sie uns, wir setzen uns dann mit den Behörden in Verbindung. 

Ein Angehöriger verstirbt im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung:

Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, setzt sich die Verwaltung mit dem Arzt und den nächsten Angehörigen in Verbindung. Sie werden schnellstmöglich informiert. Viele Einrichtungen haben Aufbahrungsräume. In diesen Räumen kann der Leichnam vorerst verbleiben. Bitte informieren Sie uns, damit wir uns mit der Einrichtung in Verbindung setzen können. Befindet sich ihr Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung und hat eine Vorsorge hinterlegt, werden wir automatisch benachrichtigt. Sie können ungeachtet dessen gerne anrufen und sich über die nächsten Schritte informieren. 

Ein Angehöriger verstirbt unterwegs:

Stirbt ein Angehöriger unterwegs, in einer anderen Stadt oder einem anderen Land, kümmern sich die zuständigen Behörden um das weitere Vorgehen. Sie veranlassen alles Notwendige und benachrichtigen die nächsten Angehörigen. Kontaktieren Sie uns persönlich oder telefonisch, dann wenden wir uns an die Behörden und regeln gerne alles Weitere für Sie. 

Trauertexte - Beerdigungsinstitut Mombour in Mülheim an der Ruhrin Mühlheim an der Ruhr

Ein Angehöriger verstirbt im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung:

Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, setzt sich die Verwaltung mit dem Arzt und den nächsten Angehörigen in Verbindung. Sie werden schnellstmöglich informiert. Viele Einrichtungen haben Aufbahrungsräume. In diesen Räumen kann der Leichnam vorerst verbleiben. Bitte informieren Sie uns, damit wir uns mit der Einrichtung in Verbindung setzen können. Befindet sich ihr Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung und hat eine Vorsorge hinterlegt, werden wir automatisch benachrichtigt. Sie können ungeachtet dessen gerne anrufen und sich über die nächsten Schritte informieren. 

Ein Angehöriger verstirbt unterwegs:

Stirbt ein Angehöriger unterwegs, in einer anderen Stadt oder einem anderen Land, kümmern sich die zuständigen Behörden um das weitere Vorgehen. Sie veranlassen alles Notwendige und benachrichtigen die nächsten Angehörigen. Kontaktieren Sie uns persönlich oder telefonisch, dann wenden wir uns an die Behörden und regeln gerne alles Weitere für Sie. 

Beerdigungs­institut Mombour in Mülheim

Sie haben weitere Fragen?

Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie weitere Fragen haben oder einen persönlichen Beratungstermin wünschen. Besuchen Sie uns in unserem Bestattungsinstitut in Mülheim oder rufen Sie uns an. Dank der Rufbereitschaft sind wir immer für Sie da! Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail senden oder uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular mitteilen.

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